Neue Regeln für Angler und Fischer bezüglich Zander in Hamburgs Gewässern.Hamburg geht im Vergleich zu Hessen beim Zander in die
umgekehrte Richtung und schützt den Zander stärker.
Dort ist der Zander ab sofort während der Schonzeit vom 01.01 bis 15.05
vor Anglern und Berufsfischern geschützt, zumindest in Teilen der Gewässer.
- In der Zanderschonzeit vom 1. Januar bis 15. Mai wird die Verwendung von Stellnetzen untersagt.
Das Verbot gilt für Berufs -und Nebenberufsfischer. - Während der Zanderschonzeit ist Angelfischern die Verwendung von toten Köderfischen sowie von
Kunstködern jeglicher Art untersagt.
Eine Ausnahme besteht nur für den unmittelbaren Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms. - In anderen Bereichen der Elbe, wie in Hafenbecken, Kanälen sowie innerhalb von Buhnenfeldern
darf während der Zanderschonzeit nicht mehr mit Kunstködern gefischt werden.
Das Auswerfen von Kunstködern von Angelstellen am Elbe-Hauptstrom in nicht strömende
Bereiche ist von diesem Verbot eingeschlossen. - Kunstköder dürfen nur in strömenden Bereichen der Elbe verwendet werden.
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/7844180/2017-01-05-bwvi-wirtschaft/Es hört sich sinnvoll an den Berufsfischern das Stellen von Netzen während der Schonzeit zu verbieten.
Bedeutet der Satz "Kunstköder dürfen nur in strömenden Bereichen der Elbe verwendet werden."
das man in den Buhnenfeldern keine Kunstköder mehr nutzen darf?
Oder gehört das Buhnenfeld zu den strömenden Bereichen und
man darf Kunstköder in Buhnenfeldern, aber nur außerhalb der Schonzeit nutzen?
Ich interpretiere das so:
Ganzjährig darf auf Zander im Elbe Hauptstrom geangelt werden.
Es gibt ein generelles Angelverbot vom 01.01 bis 15.05 außerhalb des Elbe Hauptstroms, das Buhnenfelder, Häfen usw. einschließt.
Ganzjährig darf in Häfen in den nicht strömenden Bereichen nicht mehr mit Kunstköder geangelt werden.
Wie seht ihr das?
Ist dies das Aus für Street Fisching in den Hamburger Häfen?
Oder gibt es dort Hafenbereiche mit Strömung?